Hausordnung
Für den Aufenthalt von Gästen in der Pension Haus Pausitz sind folgende Bedingungen erforderlich.
Den Gästen gebührt ein gewisses Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme.
Ihre gesamten persönlichen Sachen bitten wir in ihrem Zimmer unterzubringen. Keine Kleider im Bad oder Schuhe im Flur platzieren.
Die Küche ist nach deren Benutzung unverzüglich zu reinigen. Geschirr und Töpfe dürfen nicht verschmutzt stehen gelassen werden. Essensreste können in Frischhaltedosen im Kühlschrank aufbewahrt und später auch in der Mikrowelle erwärmt werden. Diesen Punkt bitten wir dringend zu beachten, damit alle Mieter jeder Zeit die Küche in einem sauberen und einwandfreien Zustand vorfinden können.
Wäsche der Gäste kann im dafür vorgesehenen Raum in der Waschmaschine gewaschen werden. Für die Benutzung der Gegenstände berechnen wir ein Entgelt. Pro Maschine 2,00 € Gebühr. Wird die Wäsche durch unser Personal gewaschen berechnen wir inkl. Bügeln eine Gebühr von 15,00 €.
Beim Verlassen unserer zusätzlichen Bäder bitten wir alle persönliche Gegenstände wieder mit auf Ihr Zimmer zu nehmen.
Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise wird eine Begehung der Zimmer durch die Pensions-Leitung durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigung und für verlorengegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.
Mit Rücksicht auf die Ruhezeiten aller Gäste sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden zwischen 22.00 -06.00 Uhr möglichst vermieden werden. Außerdem bitten wir Sie außerordentlichen Lärm ist zu vermeiden und in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Wir weisen darauf hin, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Pensionsbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Pensionsvertrages getroffen werden können. Die Mittagsruhe zwischen 13.00 und 15.00 Uhr sollte möglichst eingehalten werden.
Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt. Der Schlüssel darf an fremde Personen nicht übergeben werden.
Für die Verwahrung und Sicherung Ihrer persönlichen Sachen tragen Sie selbst Sorge. Die Pension Haus Pausitz übernimmt hierfür keine Haftung.
Das Mitbringen von Hunden ist erlaubt, sofern das Tier eine gute Erziehung besitzt.
Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Pension mit eingebracht werden.
Hausrecht besteht über die Pensions-Leiterin. In dringenden Fällen erlaubt sich diese, die Zimmer zur Ausübung ihres Hausrechtes zu betreten, um - falls nötig - Notwendiges zu veranlassen.
Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pensions-Leiterin befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung in Angriff zu nehmen.
Ein Pensionsverweis kann nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.
Ilse Bartz - Inhaberin der Pension Haus Pausitz